Auszeichnungen
Meisterprüfung als Elektroinstallateur 1991 | Betriesbwirt des Handwerks 1995 | Sachkundeprüfung zum Umgang mit Asbesthaltigem Material nach TRGS 518 1994 |
Fachkraft für Solartechnik 2004 | Fachkraft für Regenerative Energie 2005 | Prüfung für die Zulassung zum öffentlich vereidigten Sachverständigen 2008 |
Stv. Prüfungsausschußvorsitzender HWK Mannheim Fachkraft für Solartechnik | Mitglied im Meisterprüfungsausschuss der HWK Mannheim | 17.11.2008 Vereidigung zum öffentlich bestellten Sachverständigen im Elektrotechniker Handwerk |
Mitglied im Expertenkreis "Wärmepumpe" Landesinnungsverband Elektrotechnik Baden Württemberg | Qualifizierung ENet Bussystem | Zertifizierung nach ChemKlimaSchutz Verordnung Kat 1+2 |
Stv. Prüfungsausschußvorsitzender HWK Mannheim Fachkraft für Regenerative Energie | Mitglied im Netzwerk "Energieberater" der Stadt Heidelberg | April 2011 Ausbildung zum Mediator für Sachverständige im Handwerk |
Weiterbildung "Photovoltaik- Thermografie" Defektanalyse von PV Modulen DEN-Akademie | Sachkundiger für E-Check PV | Qualifizierung 50,2 Hz Umrüstung Hersteller SMA |
Qualifizierung 50,2 Hz Umrüstung Hersteller Fronius | Qualifizierung 50,2 Hz Umrüstung Hersteller Power One | Referent der Handwerkskammer Mannheim, Berufliche Bildung |
Fachkraft für Rauchwarnmelder | Zertifizierung für die Installation von IBC Solstore Speichersysteme | |
Faircheck Schulung- Schäden an Tankstellen | Faircheck Schulung- Begutachtung und Schäden an Photovoltaikanlagen | Qualifizierung 50,2 Hz Umstellung Kaco |
Fachkraft für AC-Ladesysteme der Elektromobilität - 03.2016 | Fachkraft für Elektromobilität (Elkonet) 03.2017 | Weiterbildung zur Bewertung von Schäden an E-Bikes 11.2019 |

Verlängerung der Bestellung

Der Ö.b.u.v. Sachverständige zeichnet sich aus:

Besondere Sachkunde
Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige führt im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine "besondere Sachkunde".
Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.
Objektivität
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.
Pflicht zur Gutachtenerstattung
Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Schweigepflicht
Er muss die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Im Gerichtsverfahren steht ihm kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu.
Überwachung
Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, überwacht.